Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu verschiedenen Themen und Lebenslagen.
Angewählte Frage & Antwort
Muss der Fragebogen bei der nächsten Volkszählung wieder ausgefüllt werden? Der Fragebogen wird zur Erhebung jedem Eigentümer oder der entsprechenden Verwaltung einer Liegenschaft nur einmalig zugestellt. Im Anschluss sind die Gemeinden verpflichtet, die Einwohnerregisterdaten laufend aktuell zu halten.
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.