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Steuerpflicht: Welche Auswirkungen haben die verschiedenen Wechselfälle des Lebens auf die Steuerpflicht?
Massgebend für die Steuerpflicht ist der Wohnsitz am 31.12.
Bei Heirat während der Steuerperiode werden Ehegatten für die ganze Steuerperiode gemeinsam besteuert.
Durch eine Scheidung, eine rechtliche oder freiwillige Trennung sind beide Ehegatten rückwirkend per 01.01 getrennt als Einzelperson steuerpflichtig (separate Besteuerung für die ganze Steuerperiode)
Bei einem Todesfall eines Ehegatten erfolgt die gemeinsame Besteuerung bis zu dessen Todestag. Ab Verwitwungsdatum wird der überlebende Ehepartner als Einzelperson besteuert, wobei für die zwei folgenden Steuerjahre noch der Tarif A (niedrigere Tarif) angewendet wird.
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