Bitte melden Sie die Trennung oder Scheidung bei unserer Einwohnerkontrolle, damit die nötigen Mutationen vorgenommen werden können. Ab 1. Januar des betreffenden Jahres sind Sie nun wieder alleine Steuerpflichtig und erhalten Ihre eigene Personen-Nummer.
Jede Partei füllt nun ganz einfach das Formular «Angaben für den Vorbezug» aus, welches bei uns am Schalter erhältlich ist oder auf der Seite der Finanzverwaltung gedownloadet werden kann. Bereits mit wenigen Angaben kann eine Schätzung des steuerbaren Einkommens errechnet werden. Noch genauer geht es mit unserem Steuerplaner, welcher Ihnen unter «Weitere Seiten / Links» zur Verfügung steht und Ihnen sogar die einfache Staatssteuer berechnet. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie bitte bei der Finanzverwaltung wieder ein. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Finanzverwaltung oder der Einwohnerdienste beim Ausfüllen des Formulars gerne zur Verfügung.
Das gemeinsame Steuerkonto wird nun aufgehoben und allfällig bereits überwiesene Beträge auf die neuen Steuerkonten (ledig) zu je ½ aufgeteilt und umgebucht. Auf Ende des nächsten Quartals erhält jede Partei seine Vorbezugsrechnung auf Grund der Angaben für den Vorbezug (neue Einkommenssituation).
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