Sie sind nun per 1. Januar des betreffenden Jahres gemeinsam Steuerpflichtig und erhalten zusammen eine neue Personen-Nummer. Bitte füllen Sie ganz einfach das Formular „Angaben für den Vorbezug“ aus, welches Sie bei uns am Schalter erhalten oder bei der Finanzverwaltung downloaden können. Bereits mit wenigen Angaben kann eine Schätzung des nun gemeinsamen steuerbaren Einkommens errechnet werden. Noch genauer geht es mit unserem Steuerplaner, welcher Ihnen unter «Weitere Seiten / Links» zur Verfügung steht und Ihnen sogar die einfache Staatssteuer berechnet. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie bitte bei der Finanzverwaltung wieder ein. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Finanzverwaltung oder der Einwohnerdienste beim Ausfüllen des Formulars gerne zur Verfügung.
Die beiden Steuerkonten (ledig) werden nun aufgehoben und allfällig bereits überwiesene Beträge auf das neue Steuerkonto (neue gemeinsame Personen-Nr.) umgebucht. Auf Ende des nächsten Quartals erhalten Sie die gemeinsame Vorbezugsrechnung auf Grund der Angaben für den Vorbezug (neue Einkommenssituation).
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