Die bevorstehende Volkszählung im Jahr 2010 wird erstmals nicht mehr als Direkterhebung beim Bürger durchgeführt sondern mittels Datenabzug aus den Einwohnerregistern. Dazu muss das Einwohnerregister sowie das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister miteinander abgeglichen werden. Mit den aktuell vorhandenen Informationen unserer Einwohnerdaten ist dies nicht möglich. Aus diesem Grund wird jeder Eigentümer oder die entsprechende Verwaltung einmalig angeschrieben.
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