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Verwitwung: Mein Ehepartner ist verstorben. Was muss ich betreffend den Steuern unternehmen?
Die Meldung über den Hinschied Ihres Ehepartners gelangt via Zivilstandsamt an uns. Unsererseits wird die Meldung an das Kantonale Steueramt des Kantons Solothurn weitergeleitet worauf Sie vom Steueramt nachfolgende Unterlagen erhalten:
- eine Steuererklärung bis Todestag - ein Erhebungsformular «Angaben über den Vorbezug»
Bitte füllen Sie die Steuererklärung per Stichtag aus und senden diese an das Steueramt Kanton Solothurn, Abteilung Register und Scanning, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn (Adressiertes und frankiertes Couvert liegt der Steuererklärung bei) zurück.
Das Formular «Angaben für den Vorbezug» füllen Sie bitte ebenfalls aus und senden es der Finanzverwaltung Bettlach zu. Bereits mit wenigen Angaben kann eine Schätzung Ihres steuerbares Einkommens errechnet werden. Noch genauer geht es mit unserem Steuerplaner, welcher Ihnen unter «Weitere Seiten / Links» zur Verfügung steht und Ihnen sogar die einfache Staatssteuer berechnet. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Finanzverwaltung oder der Einwohnerdienste beim Ausfüllen des Formulars gerne zur Verfügung.
Auf Ende des nächsten Quartals erhalten Sie nun wieder eine Vorbezugsrechnung auf Grund der Angaben für den Vorbezug für Sie alleine. |
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