GELEITETE SCHULE Die Schulen Bettlach sind seit 2007 als Geleitete Schule zertifiziert. Der Gemeinderat führt und steuert die Schule als kommunale Aufsichtsbehörde auf der strategischen Ebene. Die Schulleitung ist die operative Ebene. Sie führt die Schule vor Ort und zeichnet gegenüber dem Gemeinderat verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Personalmanagement, Qualitätssicherung und Schulentwicklung.
KINDERGARTEN Schulstufe: 1. und 2. Klasse des Kindergartens 1. bis 2. Schuljahr Dauer: 2 Jahre Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Altersjahr in den Kindergarten als erste Stufe der Volksschule ein. Der Stichtag ab Schuljahr 2014/15 ist der 31. Juli. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll (Volksschulgesetz §19 Abs.3). Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen.
PRIMARSCHULE Schulstufe: 1. bis 6. Klasse Primarschule 3. bis 8. Schuljahr Dauer: 6 Jahre
Schulfächer: 1. bis 3. Klasse: Benotete Fächer: Deutsche Sprache inkl. Schreiben/Sachunterricht/Musik, Mathematik Weitere Fächer: Zeichnen, Werken, Turnen/Schwimmen und ab 3. Klasse Französisch und Medienbildung 4. Klasse: Benotete Fächer: Deutsche Sprache inkl. Schreiben, Sachunterricht, Musik, Zeichnen, Werken, Französisch, Mathematik, Turnen/Schwimmen Weiteres Fach: Medienbildung 5. und 6. Klasse: Benotete Fächer: Deutsche Sprache inkl. Schreiben, Sachunterricht, Musik, Zeichnen, Werken, Französisch, Englisch, Mathematik, Turnen/Schwimmen Weiteres Fach: Medienbildung Die Leistungen des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens werden auf allen Stufen im Zeugnis ausgewiesen.
SEKUNDARSTUFE I Schulstufe: 1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe I 9. bis 11. Schuljahr Anforderungsniveau Sek B Dauer: 3 Jahre Basisanforderungen: Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf eine Berufslehre mit Grund- oder Basisansprüchen vor. Anforderungsniveau Sek E Dauer: 3 Jahre Erweiterte Anforderungen: Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf eine Berufslehre mit erhöhten Berufsanforderungen (mit/ohne Berufsmatur) vor. Im Einzelfall ist der Übertritt in das Gymnasium möglich (Aufnahmeprüfung).
ANFORDERUNGSNIVEAU SEK P (Schulbesuch in Grenchen) Dauer: 2 Jahre Hohe Anforderungen: Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf den Übertritt in das Gymnasium vor.
SPEZIELLE FOERDUNG In einer Klasse sind Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und Interessen. Mit der Speziellen Förderung werden die Kinder einerseits individuell gefördert, andererseits zur schulischen Gemeinschaft hingeführt. Die Grundlage bildet §36 des Volksschulgesetzes. Die schulische Heilpädagogik erfolgt an den Schulen Bettlach im Kindergarten, in der Primarschule und ab 2014 auch auf der Sekundarstufe I
(Quelle: VSA Solothurn, Die Volksschule im Überblick/ www.vsa.so.ch)
MUSIKSCHULE
Seit 1978 existiert in der Gemeinde Bettlach eine Musikschule. Ursprünglich aus der Musikgesellschaft hervorgegangen, hat sie sich zu einer Musikschule mit einem modernen Bildungsangebot entwickelt. Heute können interessierte Schüler und Schülerinnen neben den Fächern Musikgrundschule, musikalische Früherziehung, Singen und Tanzen, aus über 20 verschiedenen Instrumenten auswählen, die von professionellen Musiklehrpersonen unterrichtet werden. Das Angebot kann unter „download“ heruntergeladen werden.
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