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Steuern: Ich habe die definitive Steuerrechnung erhalten und kann diese nicht in einem Betrag bezahlen! Was habe ich für Möglichkeiten?
![](images/pic.gif) Eine definitive Steuerrechnung kann unter gewissen Umständen auch in Raten bezahlt werden, falls der Ausstand nicht innerhalb des Zahlungstermins beglichen werden kann. Dazu bedarf es jedoch unbedingt einer Ratenvereinbarung. ![](images/pic.gif)
![](images/pic.gif) Sie reichen uns ein schriftliches Gesuch um Ratenzahlung ein, welches zwingend nachfolgende Angaben enthalten muss.![](images/pic.gif)
![](images/pic.gif) - betreffendes Steuerjahr (vorzugsweise mit Rechnungs-Nr.)![](images/pic.gif) - die gewünschte Anzahl Raten (max. jedoch acht Raten) oder den Betrag![](images/pic.gif) - Zahlungsdatum der 1. Rate (jedoch spätestens auf Ende Monat nach Verfall der Rechnung)![](images/pic.gif) - Ort/Datum und Unterschrift![](images/pic.gif)
![](images/pic.gif) Wir werden Ihnen im Anschluss, zusammen mit den benötigten Einzahlungsscheinen, eine Bestätigung zukommen lassen.![](images/pic.gif)
![](images/pic.gif) Selbstverständlich können Sie sich aber auch direkt bei uns am Schalter der Finanzverwaltung melden. In diesem Fall werden wir den Zahlungsplan zusammen erstellen und Ihnen die Einzahlungsscheine umgehend mitliefern. |
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