Die Vergütungs- und Verzugszinsabrechnungen werden durch die Finanzverwaltung mindestens Quartalsweise (März / Juni / September / Dezember) vorgenommen. Sobald Sie sämtliche Ausstände des betreffenden Steuerjahres bezahlt haben (Kontosaldo = Fr. 0.00) kann eine Vergütungs- oder Verzugszinsabrechnung erstellt werden.
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