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Steuern: Wie erfolgt der Steuerbezug?
Die Steuern werden seit der Einführung der sogenannten Gegenwartsbesteuerung per 1. Januar 2001 je zu einem Viertel (je 25%) bezogen: 1. Rate am 31. März, 2. Rate am 30. Juni, 3. Rate am 30. September, 4. Rate am 31. Dezember. Grundlage dafür ist die letzte Veranlagung, die Steuererklärung oder ein mutmasslich geschuldeter Betrag. Eine definitive Abrechnung wird erst nach Vorliegen der Veranlagung im nächsten Jahr erfolgen. |
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