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Was heisst Registerharmonisierung?
Registerharmonisierung bezeichnet den Vorgang, die amtlichen Personenregister in der Schweiz für administrative Zwecke und die Gewinnung statistischer Daten zu vereinheitlichen. Im Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, teilweise in Kraft seit dem 1.11.2006, ausser Artikel zur Versichertennummer) werden die Merkmale aufgeführt, welche harmonisiert werden müssen.
Vergleichbare, harmonisierte Datensätze ermöglichen eine registerbasierte Volkszählung mit weniger Erhebungsaufwand für alle Beteiligten sowie den administrativen Austausch von einheitlichen Daten-sätzen, beispielsweise bei Umzugsmeldungen.
Die Registerharmonisierung stützt sich auf Artikel 65 Absatz 2 der Bundesverfassung, welche dem Bund die Kompetenz gibt, Vorschriften zur Harmonisierung und Führung amtlicher Register zu erlassen.
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