Bitte füllen Sie dazu ganz einfach das Formular «Angaben für den Vorbezug» aus, welches Sie bei uns am Schalter erhalten oder bei der Finanzverwaltung downloaden können. Bereits mit wenigen Angaben kann eine Schätzung des steuerbaren Einkommens errechnet werden. Noch genauer geht es mit unserem Steuerplaner, welcher Ihnen unter «Weitere Seiten / Links» zur Verfügung steht und Ihnen sogar die einfache Staatssteuer berechnet. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie bitte bei der Finanzverwaltung wieder ein. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Finanzverwaltung oder der Einwohnerdienste beim Ausfüllen des Formulars gerne zur Verfügung.
Gründe für eine Änderung: - ausserordentliche Veränderungen der finanziellen Verhältnisse - Zuzug - Heirat - Trennung / Scheidung - Verwitwung - Wechsel Quellensteuer in das ordentliche Register
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.