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Mutation im Gemeinderat / Gewählterklärung |
Infolge Demission scheidet Andrea Marti (SP) per 29. Februar 2024 aus dem Gemeinderat aus. Gemäss § 126 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) erklärt die Gemeindeschreiberei als gewählt, wer auf der betreffenden Liste unter den Nichtgewählten am meisten Stimmen erzielt hat.
Mit Erklärung vom 21. Februar 2024 verzichtet Soner Yaprak (SP), in Anwendung von § 126 Abs. 4 GpR, auf das Nachrücken als ordentliches Mitglied des Gemeinderates.
Aus diesem Grund wird Alain Imoberdorf (SP) per 1. März 2024 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Bettlach für den Rest der Amtsperiode 2021 - 2025 als gewählt erklärt.
Aufgrund dieser Mutation rücken die weiteren Ersatzmitglieder der SP Bettlach jeweils um eine Position nach.
Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der Gewählterklärung mit öffentlichem Anschlag (§§ 157 und 160 GpR).
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23.02.2024 | Mrhar Gregor Publikationen |
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