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Donnerstag, 09. Mai 2024
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Beobachtungspflicht für Halterinnen und Halter von Hausgeflügel
Beobachtungspflicht für Halterinnen und Halter von Hausgeflügel

Ende Mai 2023 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) lokale Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe erlassen. Dies, weil die Vogelgrippe in Brutkolonien von Wildvögeln, insbesondere Lachmöwen nachgewiesen wurde. Die Geflügelhalter wurden über diese Neuerungen nur via Medienmitteilung informiert, da sich betroffene Brutkolonien ausserhalb des Kanton Solothurn befinden.

Zuletzt wurde Anfang Juli auch ein Lachmöwen-Brutplatz am Murtensee von der Vogelgrippe befallen. Dies zeigt, dass das Virus weiterhin in der Schweiz zirkuliert, aber in mässiger Form. Mit dem Ende der Brutzeit können sporadische Fälle auch außerhalb der Nistplätze auftreten.

Aus diesen Gründen hat das BLV entschieden, die am 27. Mai 2023 erlassenen Massnahmen bis zum 15. Oktober 2023 zu verlängern. Die entsprechende Verordnung finden Sie hier:

Hier klicken

und die Änderung hier:

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Es ist möglich, dass ab 1. August diese Links nicht mehr aktuell sind.
Beachten Sie bitte hierzu auch die Medienmitteilung des BLV vom 26. Juli 2023:

Hier klicken


Für die ganze Schweiz gilt somit weiterhin eine Beobachtungspflicht für Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Dies um Seucheneinträge möglichst schnell zu entdecken und eindämmen zu können.


Konkret gilt folgendes:
> Bei einem Seuchenverdacht muss ein Tierarzt oder eine Tierärztin konsultiert werden. Diese beurteilen die Situation und entscheiden über eine Meldung an den Veterinärdienst.
> Seuchenverdächtig sind: ausgeprägte Atemprobleme, ein Rückgang der Legeleistung, eine starke Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme oder eine erhöhte Todesrate.
> In Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren müssen Tierhaltende Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.

Der kantonale Veterinärdienst empfiehlt, im Umgang mit Geflügel generell die Hygieneregeln zu beachten: Kleider und Schuhe wechseln sowie Hände waschen nach Tierkontakt.
Eine erneute Pflicht, Geflügel strikt vor Wildvögel zu trennen (aufstallen / Volierenhaltung / Netze über Ausläufen) besteht aktuell nach wie vor nicht. Auch Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit Geflügel dürfen im Kanton Solothurn aktuell stattfinden.
Nach wie vor gilt, dass alle Geflügelhaltenden – gewerbliche wie private – ihre Tierhaltung registrieren müssen.



Ausblick in die zukünftige Entwicklung der Seuchenlage:
> Ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Dies kann das Seuchengeschehen erneut verändern. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam und wird, falls nötig über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.
> Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Hausgeflügel auch im nächsten Winter schweizweit vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, etwa durch einen auch gegen oben hin Wildvogel-sicheren umzäunten Auslauf. Der Veterinärdienst empfiehlt Geflügelhaltenden, ihre Gehege frühzeitig entsprechend auszurüsten.


Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des Veterinärdienstes Solothurn Hier klicken und des BLV Hier klicken.


Bei weiteren Fragen zum Thema Vogelgrippe steht Ihnen der Veterinärdienst Solothurn gerne zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02

Freundliche Grüsse
Chantal Ritter, Dr. med. vet.
Kantonstierärztin

Amt für Landwirtschaft
Veterinärdienst
Hauptgasse 72
4509 Solothurn
Telefon Zentrale +41 32 627 25 02

09.08.2023 | Gojnik Iwan
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