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ANMELDUNG (EUMZUG) |
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ANMELDUNG Wir heissen Sie herzlich willkommen! Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online via eUmzug Umzugsmeldung oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle (Einwohnerdienste) an.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie ihres Reisepasses einzureichen.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis sowie eine Kopie der Identitätskarte oder Reisepass umgehend bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit: • Heimatschein • ausgefülltes Anmeldeformular • Pass oder Identitätskarte • Krankenversicherungs-Nachweis • Familienausweis (falls Sie verheiratet sind) • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind) • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit: • Pass • ausgefülltes Anmeldeformular • Ausländerausweis oder Fremdenpolizeiliche Zusicherung oder Arbeitsvertrag • Krankenversicherungs-Nachweis • Familienausweis (falls Sie verheiratet sind) • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind) • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
Eine Checkliste für den Umzug finden Sie unter "Weitere Informationen".
ABMELDUNG Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle (Einwohnerdienste) oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizern wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich. Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit: • Schriften-Empfangsschein • Pass oder Identitätskarte • ausgefülltes Abmeldeformular • Mietnachweis
Ausländische Staatsangehöriger/Innen bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit: • Ausländerausweis • ausgefülltes Abmeldeformular • Mietnachweis
Wegzug ins Ausland Schweizerbürger/innen und ausländische Staatsangehörige mit C-Bewilligung, die definitiv ins Ausland ziehen, nehmen zwei Monate im Voraus zur Erledigung der Steuerangelegenheiten mit dem Bereich Steuern Kontakt auf.
Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen.
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ZUSTÄNDIG |
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Einwohnerkontrolle (Einwohnerdienste) Dorfstrasse 38 Postfach 116 2544 Bettlach Telefon 032 644 31 88 Telefax 032 644 31 73 |
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