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Samstag, 27. April 2024
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STEUERPLANER
Der Steuerplaner: Wieviel Steuern muss ich bezahlen?
Der Steuerplaner ermöglicht eine ungefähre Ermittlung der zu erwartenden Gemeinde-, Staats- und Bundessteuern. Zudem werden auch alle weiteren Steuern (wie z.B. Kirchen- und Feuerwehrsteuern) berücksichtigt.

Insbesondere für Personen, welche im Kanton Solothurn neu steuerpflichtig sind, soll dieser Online-Dienst als «Orientierungshilfe» dienen. Da dies nur eine rudimentäre Berechnung ist, können Wertschriften, Immobilien und weitere besondere Einkommen, Erträge oder zusätzliche Abzüge nicht berücksichtigt werden.
ONLINE-DIENST
Steuerplaner
Steuerjahr:

Zivilstand resp. Wohnsituation:

Anzahl Minderjährige oder in beruflicher Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt bestreitet wird:

Jahrgang
Steuerpflichtige/r:


leistet Feuerwehrdienst
oder ist befreit
Jahrgang
Ehepartner/in:


leistet Feuerwehrdienst
oder ist befreit
Konfession
Steuerpflichtige/r:

Konfession
Ehepartner/in:

Kinder bis 16 Jahren (römisch-katholisch):

Kinder bis 16 Jahren (christ-katholisch):

Kinder bis 16 Jahren (reformiert):

Kinder bis 16 Jahren (konfessionslos/andere):

Jahresnettoeinkommen
in Franken
Steuerpflichtige/r:

Jahresnettoeinkommen
in Franken
Ehepartner/in:

Um das Jahresnettoeinkommen zu ermitteln, muss der monatliche Nettolohn (ausbezahlter Lohn) des ganzen Jahres zusammengezählt werden. Ein allfälliger 13. Monatslohn sowie Gratifikationen müssen auch berücksichtigt werden.
Zusatzeinkommen
in Franken
Steuerpflichtige/r:

Zusatzeinkommen
in Franken
Ehepartner/in:

Das Zusatzeinkommen umfasst alle Nebenverdienste sowie erhaltene Alimentenzahlungen.
Vorhandenes Vermögen in Franken:

Beim Vermögen sind sämtliche Bar-, Post- und Bankguthaben sowie auch Wertschriften und Liegenschaften anzugeben.
Fahrt zur Arbeit
Steuerpflichtige/r:

Fahrt zur Arbeit
Ehepartner/in:

Sofern für den Arbeitsweg das Auto angegeben wird, muss nachstehend die Anzahl Kilometer pro Tag angegeben werden. Wird der Öffentliche Verkehr (ÖV) benutzt, müssen die effektiven Kosten pro Jahr in Franken im entsprechenden Feld angegeben werden.
Gefahrene Kilometer
zwischen Wohn- und
Arbeitsort pro Tag
Steuerpflichtige/r:

Gefahrene Kilometer
zwischen Wohn- und
Arbeitsort pro Tag
Ehepartner/in:

Die Anzahl Kilometer pro Tag umfassen die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsort sowie eine eventuelle Rückkehr am Mittag.
Effektive Kosten
Öffentl. Verkehrsmittel
zwischen Wohn- und
Arbeitsort pro Jahr
in Franken
Steuerpflichtige/r:

Effektive Kosten
Öffentl. Verkehrsmittel
zwischen Wohn- und
Arbeitsort pro Jahr
in Franken
Ehepartner/in:

Es können alle effektiven Kosten für die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsort mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln wie zum Beispiel Bus und Bahn angegeben werden.
Auswärtige Verpflegung
Steuerpflichtige/r:

Auswärtige Verpflegung
Ehepartner/in:

Die auswärtige Verpflegung kann nur geltend gemacht werden, sofern eine Rückkehr an den Wohnort am Mittag nicht möglich ist.
Einzahlung 3. Säule
in Franken
Steuerpflichtige/r:

Einzahlung 3. Säule
in Franken
Ehepartner/in:

Die Einzahlung in die 3. Säule ist in der Höhe beschränkt. Jedes Jahr werden die entsprechenden Maximalbeiträge für die Einzahlung bekanntgegeben.
Weiterbildungskosten
in Franken
Steuerpflichtige/r:

Weiterbildungskosten
in Franken
Ehepartner/in:

Es können nur effektiv getragene Kosten, abzüglich allfälliger Beiträge des Arbeitsgebers, in Abzug gebracht werden.
Andere Abzüge
in Franken
Steuerpflichtige/r:

Andere Abzüge
in Franken
Ehepartner/in:

Unter "Andere Abzüge" können allfällige Alimenten- und Unterstützungsleistungen abgezogen werden.
Die Berechnung basiert auf den obgenannten Eingaben unter Berücksichtigung von Sozialabzügen.
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ZUSTÄNDIG
Finanzverwaltung
Dorfstrasse 38
Postfach 116
2544 Bettlach
Telefon 032 644 31 74
Telefax 032 644 31 73
ANSPRECHPARTNER
Gojnik Iwan
Stv. Finanzverwalter
Telefon 032 644 31 76
Hida Nergime
Sachbearbeiterin Einwohnerdienste
Telefon 032 644 31 80
Mely Daniella
Lernende im 3. Lehrjahr
Telefon 032 644 31 84
Mrhar Gregor
Finanzverwalter / Gemeindeschreiber
Telefon 032 644 31 74
Wigger Monika
Sachbearbeiterin Einwohnerdienste
Telefon 032 644 31 75
WEITERE ONLINE-DIENSTE
Gemeindesteuerrechner
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