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Mutation in der Rechnungs- prüfungskommission / Nachnomination und stille Wahl / Feststellung |
Infolge Demission ist Markus Guillod, SP, per 15. November 2018 aus der Rechnungsprüfungskommission ausgeschieden. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). 
 Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
 Gemäss Wahlvorschlag der Liste SP Bettlach, eingegangen am 31. Januar 2019, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2017 - 2021 per 31. Januar 2019 als ordentliches Mitglied der Rechnungsprüfungskommission der Einwohnergemeinde Bettlach als gewählt erklärt: Rahel Zumstein, 1986, Bankwirtschafterin (parteilos)
 Bettlach, 11. Februar 2019
 Einwohnergemeinde Bettlach Gemeindeschreiberei Gregor Mrhar, Finanzverwalter / Gemeindeschreiber
 Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht(eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR).
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12.02.2019 | Lützelschwab Lea Publikationen |
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