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Montag, 07. Oktober 2024
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NEWS
Feuerverbot im Wald, am Waldrand sowie Fluss- und Seeufer
JUHEEE - DAS FEUERWERK FINDET STATT!

Das Abbrennen von Feuerwerk im Siedlungsgebiet ist erlaubt, wenn zum
Wald und trockenen Feldern ein Mindestabstand von 200 Meter eingehalten
wird!

Somit gilt: Unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 200 Meter zum
Wald und zu trockenen Feldern ist das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt.

Das Entfachen von Höhen- und 1. August-Feuer sowie das Anzünden von
Himmelslaternen ist überall verboten.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Weisungen der Polizei Kanton Solothurn gemäss Downloads!


27.07.2018 | Gojnik Iwan
Freunde des Feuerwerks
FOTO


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keiner
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Feuerverbot 2018
Feuerwerksverbot Allgemeinverfügung 2018
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