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Fragen & Antworten zum Feuerverbot (26.07.2018) |
JUHEEE - DAS FEUERWERK FINDET STATT!
 Das Abbrennen von Feuerwerk im Siedlungsgebiet ist erlaubt, wenn zum Wald und trockenen Feldern ein Mindestabstand von 200 Meter eingehalten wird!
 Somit gilt: Unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 200 Meter zum Wald und zu trockenen Feldern ist das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt.
 Das Entfachen von Höhen- und 1. August-Feuer sowie das Anzünden von Himmelslaternen ist überall verboten.
 Bitte beachten Sie die entsprechenden Weisungen der Polizei Kanton Solothurn gemäss Download! |
27.07.2018 | Gojnik Iwan Freunde des Feuerwerks |
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