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Alle Hundehalter/innen erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2017 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bettlach registriert sind, neu eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton aufgehoben.
 Die Hundesteuer beträgt Fr. 140.00 pro Hund. Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gemahnt (Mahngebühr Fr. 50.00).
 Mit Einführung der neuen Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter/innen dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalter/innen sind den Einwohnerdiensten zu melden.
 Bei Fragen rund um AMICUS: www.amicus.ch / Tel. 0848 777 100 /  info@amicus.ch
 Von der Abgabe der Hundesteuer sind befreit: - Hunde, die im Jahr 2017 geboren sind  - Hunde von Neuzuzügern, die nach dem 1. April zugezogen sind - Diensthunde der Polizei, des Grenz-wachtkorps und der Armee - Blindenführhunde
 Einwohnergemeinde Bettlach |
07.04.2017 | Wyss Sophie Publikationen |
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