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Kahlschlag für die Flugsicherheit beim Giglerbach |
Oliver Menge (Foto: Oliver Menge)
Rund 50 grosse Bäume mussten gefällt werden – aus Sicherheitsgründen für den Flugbetrieb. Auch die Kandelaber beim Starfighter-Kreisel im Westen des Flughafens müssten eigentlich weichen.
Wer jetzt in Bettlach einen Winterspaziergang zur Aare macht, dem fallen im unteren Abschnitt des Giglerbachs neben der Strasse einige grosse Haufen von gefällten Bäumen und Ästen auf, die neben dem Weg liegen. Die zum Teil alten Bäume entlang dem Giglerbach in diesem Abschnitt wurden radikal gefällt – rund 30 grosse und 16 kleinere Bäume mussten im letzten November und Dezember ihr Leben lassen. Wendet man den Blick nach Westen, sieht man auch gleich den Grund für die Aktion: Dieser Abschnitt des Giglerbachs liegt genau in der Verlängerung der Piste.
«Diese Baumfällung geschah auf Wunsch des Flughafens Grenchen», erklärt Bettlachs Bauverwalter Titus Moser bei einem Augenschein. Man sei auf die Gemeinde zugekommen und habe darauf hingewiesen, dass die Bäume zu hoch seien und auf sechs Meter gestutzt werden müssten. «Wir haben dann zusammen mit Revierförster Thomas Studer und Kreisförster Ulrich Stebler die Sache angeschaut und entschieden, dass es wenig Sinn macht, die Bäume auf einer bestimmten Höhe zu kappen.» Laut Revierförster Studer waren rund 80% der gefällten Bäume Eschen und Weiden sowie einzelne Kirschbäume und Eichen. Die Eschen, welche den grössten Teil ausmachten, hätte man laut Studer ohnehin im Lauf der Zeit entfernen müssen, weil sie vom Eschenpilz befallen waren und die Sicherheit nicht mehr gewährleistet war. «In diesem Gebiet in der Nähe des Bettlerank bewegen sich im Sommer sehr viele Leute, da kann man die Natur nicht einfach machen lassen und darauf warten, dass Bäume von selbst umfallen.» Studer ist überzeugt, dass die Büsche und Sträucher, die man stehen liess, im nächsten Frühling einen gewaltigen Schub machen, weil sie jetzt wesentlich mehr Licht haben. «Das wird eine schöne Hecke geben, die den Vögeln viel Platz und Lebensraum bietet.» Auch ihn habe es etwas geschmerzt, optisch schöne Bäume fällen zu müssen, aber eine andere Möglichkeit habe es aufgrund der gesetzlichen Lage nicht gegeben. Denn hauptsächlich ausschlaggebend für die Fällaktion sei der Flughafen gewesen, der auch gut zwei Drittel der Kosten übernommen habe. Einen Drittel übernahm die Einwohnergemeinde Bettlach, die im Rahmen von Pflegemassnahmen entlang von Bächen verantwortlich ist und ihren Teil beisteuerte. Der Kanton bewilligte die Aktion und man beschloss, die Fällung dann vorzunehmen, wenn die Bäume am wenigsten Blattwerk tragen.
Reglement ist massgebend
Laut Ernest Oggier, Direktor des Regionalflughafens Grenchen, gibt es in der Schweiz einen sogenannten Sicherheitszonenplan. Dieser bestimmt im Umkreis eines Flughafens die Einschränkungen bezüglich der Höhe von Neubauten, beim Stellen von Kränen oder – wie letztes Jahr erfolgt – beispielsweise die Beurteilung einer Anfrage, ob man anlässlich der mia eine 120 Meter hohe Bahn aufstellen darf. Vom Gesetz her sei der Flughafen durch diesen Sicherheitszonenplan geschützt, sodass in einem bestimmten Bereich keine Hindernisse aufgestellt oder gebaut werden, die den Flugbetrieb stören oder gefährden, erklärt der Flughafenchef.
Parallel dazu gibt es eine Karte, die sogenannte Obstacle-Chart, die der Flugplatz publizieren muss, auf der im Einflug- und Ausflugbereich alle Hindernisse dargestellt sind. Aufgrund dieser Karte müssen Flieger ihre Startleistung und Beladung errechnen und bei der Landung den Landewinkel und die Geschwindigkeit berechnen. «Jeder Hersteller muss für sein Flugzeug eine minimale Steigleistung von 1,2% für die Zertifizierung nachweisen, für den Fall, dass bei einer mehrmotorigen Maschine beim Start ein Triebwerk ausfallen sollte. Das heisst, mit diesen 1,2% Steigung sollten im Abflugbereich westlich und östlich alle Hindernisse überflogen werden können», erklärt Oggier. Das betreffe alle mehrmotorigen Maschinen. «Einmotorige Maschinen sollten noch landen können, aber mehrmotorige Maschinen müssen, sobald sie den Decisionpoint, den Startpunkt und die Geschwindigkeit erreicht haben, starten. Ein Startabbruch ist hier nicht mehr möglich.»
Die Karte definiert westlich und östlich der Piste einen Konusförmigen Bereich, der nach der 23 Meter breiten Piste bereits 150 Meter breit beginnt und sich mit wachsender Entfernung entsprechend verbreitert. Entsprechend den 1,2% minimaler Steigleistung kann man ausrechnen, wie hoch ein Hindernis in welchem Abstand sein darf. «Die Bäume am Giglerbach durften demnach nur gerade 6 Meter hoch sein. Und würde man es genau nehmen, hätte man am Bettlerank selber auch noch einige Bäume fällen müssen, weil sie auch im Bereich dieses Konus liegen. Aber für uns ist die Mitte der Anflug- und Abflugschneise massgebend», sagt Oggier. Also habe man sich für den Kompromiss entschieden und der Bettlerank blieb verschont.
Lösung im Westen gesucht
Schwieriger wird es im Westen: Die Kandelaber beim Starfighter-Kreisel liegen nämlich auch schon innerhalb des Bereichs der Hinderniskarte und sind deutlich zu hoch. Laut Oggier habe die SWG in seinem Auftrag letztes Jahr eine Untersuchung durchgeführt, inwieweit man die Kandelaber unter Einhaltung der Beleuchtungsnormwerte verkürzen könne. Ein Meter kürzer sei offenbar möglich, bei Kosten von unter 10 000 Franken, was aber nicht genügt. «Die Kandelaber wären immer noch viel zu hoch.» Wolle man die Beleuchtungswerte einhalten mit neuen, am Boden fixierten Lampen, komme man rasch auf Kosten über 50 000 Franken.
Was ihm aber niemand habe beantworten können, sei die Frage, ob es denn überhaupt eine Beleuchtung des Kreisels brauche? Beim Fussgängerstreifen vor dem Kreisel sei ohne Frage eine Beleuchtung zwingend, aber man könnte sich auch fragen, ob man diesen nicht etwas weiter weg vom Kreisel versetzen sollte. «Im Kreisel sind Fahrzeuge aller Art mit eigener Beleuchtung unterwegs, weshalb also eine künstliche?».
Er habe im Dezember eine entsprechende Anfrage bei der SWG respektive bei Stadtpräsident François Scheidegger deponiert und sei gespannt auf die Antwort.
(Quelle: Grenchner Tagblatt, 09.01.2017) |
09.01.2017 | Wyss Sophie Publikationen |
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