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GEMEINDEVERSAMMLUNG |
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In der Gemeinde Bettlach fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.
Sie findet ordentlicherweise zwei Mal im Jahr statt. Im Juni (unter anderem zur Rechnungsgenehmigung) und im Dezember (unter anderem zur Beratung des Budgets) sowie ausserordentlicherweise nach Geschäftsanfall.
Neben vielen anderen unübertragbaren Befugnissen, erlässt und ändert die Gemeindeversammlung auch die Gemeindeordnung und die übrigen rechtsetzenden Gemeindereglemente. Sie beschliesst zudem den Namen und das Wappen der Gemeinde, den Voranschlag, den Steuerfuss, die Rechnung und übt zugleich auch die Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane aus.
Sie fällt ihre Beschlüsse auch in vielen weiteren Angelegenheiten. |
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