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Mittwoch, 24. April 2024
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NEWS
Knappes Ja zum neuen Wasserreglement
von Oliver Menge
(Foto: Keystone)


101 Stimmberechtigte Bettlacher bewilligten unter anderem das neue ICT-Konzept und die positive Rechnung einstimmig.


101 stimmberechtigte Bettlacherinnen und Bettlacher nahmen an der Rechnungs-Gemeindeversammlung in der Büelenhalle teil – so viele, wie noch nie, seit sie im Amt sei, meinte Gemeindepräsidentin und Versammlungsleiterin Barbara Leibundgut.

Schon im Vorfeld war klar, dass die überarbeitete Fassung des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren beim Abwasser und Frischwasser zu reden geben könnte. Ronald Staub, Präsident der Bau- und Infrastrukturkommission, erläuterte nochmals die Grundlagen: Die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen auf längere Sicht im Gleichgewicht sein. Das heisst, Ausgaben und Einnahmen sollten sich etwa ausgleichen.

Beim Abwasser sind die Erträge höher als die Ausgaben, beim Frischwasser ist es umgekehrt. Die Gebühr beim Abwasser setzt sich aus einer Verbrauchsgebühr und einer Grundgebühr zusammen, beim Frischwasser besteht noch keine Grundgebühr. Will die Gemeinde aber eine Anpassung der Preise im Reglement vornehmen, zwingt der Kanton sie dazu, auch hier eine Grundgebühr neu einzuführen. Und nun stellte sich die Frage, nach welcher Berechnungsgrundlage man diese Grundgebühr erhebt und dabei möglichst gerecht bleibt.

Diverse Varianten durchgerechnet

Die Baubehörde hatte die verschiedenen möglichen Modelle – Anzahl Wohnungen, Schatzwert Gebäudeversicherung, Anzahl Wasseruhren, Berechnung nach Zonengewichteter Fläche ZGF (wie jetzt schon beim Abwasser üblich) – geprüft und einige Modelle für die über 1000 angeschlossenen Liegenschaften durchgerechnet. Die Gesamtergebnisse wurden in verschiedenen Grafiken vorgestellt.

Es zeigte sich, dass eine Berechnung der neuen Frischwasser-Grundgebühr nach zonengewichteter Fläche ZGF deutlich am wenigsten Streuung und Abweichung vom jetzigen System verursacht, weshalb sich die Bau- und Infrastrukturkommission und der Gemeinderat mehrheitlich für diese Variante entschieden. Bei der Abwasserbeseitigung sollte die Grundgebühr pro Quadratmeter ZGF von 55 Rp. auf 57 Rp. erhöht, die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter von 2.10 Fr. auf 1.80 Fr. gesenkt werden. Die neue Grundgebühr beim Frischwasser pro Quadratmeter ZGF beträgt neu 42 Rp., die Verbrauchsgebühr bleibt unverändert bei 2 Fr. pro Kubikmeter Wasser. Anschlussgebühren werden unverändert nach ZGF erhoben. Dabei wird bei den Anschluss- sowie auch den Benutzungsgebühren die Möglichkeit einer virtuellen Abparzellierung vom Kanton nicht mehr erlaubt.

Genau dieser Punkt schien vielen Anwesenden Bauchschmerzen zu bereiten. Denn insbesondere Besitzer grosser, überbauter Parzellen mit einer Unternutzung werden nun tiefer ins Portemonnaie greifen müssen, oder sie parzellieren ihre Landstück tatsächlich, was mit Kosten verbunden ist.

Die Gemeinde müsse bei den Anschlüssen ans Abwasser und Frischwasser jeweils von einer maximalen Ausnützung ausgehen. Sonst laufe sie Gefahr, unterdimensionierte Leitungen zu haben, wenn auf Grundstücken Mehrfamilienhäuser erstellt werden, wo vorher vielleicht nur ein kleines Einfamilienhaus stand, wie Bauverwalter Titus Moser und SP-Gemeinderat Joël Mussilier verdeutlichten.

Knapper geht es fast nicht

«Da wurden viele Unwahrheiten erzählt», meldete sich schliesslich SVP-Gemeinderat Leonz Walker, der schon vorher durch Zwischenrufe aufgefallen war. Er holte zu einer längeren historischen Betrachtung der Entwicklung des jetzigen Gebührenreglements aus und kam, abgekürzt wiedergegeben, zum Schluss, dass nur gerade 4% aller Solothurner Gemeinden noch eine Grundgebühr auf Basis der zonengewichteten Fläche erheben würden.

Bettlach zementiere hier ein System, dass kantonsweit am Verschwinden sei. Es sei klüger, die Gebühren aufgrund des Gebäudeversicherungs-Schätzwerts zu erheben. Er wolle eine Motion einreichen, die vom Gemeinderat verlange, das Ganze nochmals zu überprüfen.

Ein Ordnungsantrag, der mit 54 Ja gegen 3 Nein bei 44 Enthaltungen angenommen wurde, verlangte die sofortige Abstimmung. Walkers Antrag auf Rückweisung an den Gemeinderat unterlag dem Antrag des Gemeinderats zur Einführung des überarbeiteten Reglements knapp mit 43 zu 45 Stimmen. Das Reglement in seiner überarbeiteten Version tritt ab 1. Oktober 2016 in Kraft.

Der Souverän hat ausserdem:

• Mit 100 Ja und einer Enthaltung das ICT-Konzept 2017–2020 für die Schulen mit Kosten von 783 200 Franken genehmigt.
• Einstimmig einem Vertrag zwischen Bettlach und Grenchen über die Zusammenarbeit im Schulbereich (Sek I und Klasse für Fremdsprachige) zugestimmt.
• Einstimmig Nachtragskredite für die Erschliessung im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Firma bonCas genehmigt.
• Einstimmig die Rechnung 2015 mit einem Ertragsüberschuss von 32 500 Franken, einem Cashflow von 1,6 Mio. Fr. und Gesamtnettoinvestitionen von niedrigen 371 700 Franken genehmigt.
• Sich von der Gemeindepräsidentin über die Petition Stop Bahnhof Grenchen Süd und die Fortschritte im Projekt «socius» informieren lassen. (om)


(Quelle: Grenchner Tagblatt, 15.06.2016)
16.06.2016 | Burkhard Corinne
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