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Freitag, 29. März 2024
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Finanzlage der Gemeinde Bettlach bleibt komfortabel
Der Bettlacher Gemeinderat hat das Budget 2016 ohne Änderungen verabschiedet. Das Altersförderungsprojekt «Socius» wird der Gemeindeversammlung ebenfalls unterbreitet.

Über dieses verhandelte der Gemeinderat allerdings auf Antrag von Thomas Fessler (CVP) im Geheimen. Dabei beschloss der Gemeinderat nicht wie in der Vorlage beantragt, eine Person für die Umsetzung befristet anzustellen, sondern diese Arbeiten extern zu vergeben, wie Gemeindepräsidentin Barbara Leibundgut nach der Sitzung orientierte.

Ausschlaggebend war dabei gemäss Leibundgut, dass der Rat eine Aussensicht in die Projektleitung einbringen wollte und ihm die vorgeschlagene interne Person den Bettlacher Alterinstitutionen zu nahestehend erschien. Eine Submission für die Projektleitung war bereits erfolgt. Die interne Lösung war laut Leibundgut aus Kostenüberlegungen vorgeschlagen worden.

Beim Projekt «Socius» geht es um eine Vernetzung und Koordination der Altersangebote in der Gemeinde. Die Age-Stiftung lancierte 2014 das Programm «Socius – wenn Älterwerden Hilfe braucht». Für das Programm suchte die Stiftung zehn Akteure in Schweizer Gemeinden oder Regionen, die den Aufbau und Betrieb von bedürfnisorientierten Unterstützungssystemen für ältere Menschen organisieren möchten.

Bettlach ist nun eine davon. Die Gemeinde plant, die Hilfsangebote stärker aufeinander abzustimmen und den älteren Menschen über eine «Drehscheibe» einfach zugänglich zu machen. Dafür wird sie von der Age-Stiftung finanziell mit 140 000 Fr. verteilt auf vier Jahre unterstützt.

«Finanziell gut aufgestellt»

Ohne Änderungen hat der Gemeinderat das von Gemeindeverwalter Gregor Mrhar präsentierte Budget 2016 verabschiedet. Es wurde gemäss Mrhar erstmals gemäss den kantonalen Vorgaben namens HRM2 abgefasst, was eine Angleichung der Ausdrücke an in der Wirtschaft verwendete Termini bedeute. So wird beispielsweise aus der laufenden Rechnung die Erfolgsrechnung und die Abschreibungen werden neu linear vorgenommen.

Das Budget sieht bei Gesamtaufwendungen von 25,3 Mio. Fr. einen Aufwandüberschuss von 433000 Fr. vor. Grösster Budgetposten ist auch nach der Einführung der Schülerpauschalen durch den Kanton mit 41 Prozent der Ausgaben der Bereich Schule.

Laut Thomas Steiner (CVP, scheidender Präsident Finanzausschuss) befindet sich das Budget trotz dem veranschlagten Defizit in «akzeptabler Verfassung», weise doch die Gemeinde ein pro Kopf-Nettovermögen von 2400 Fr. aus (Rechnung 2014). Das Eigenkapital übertreffe damit einen Jahressteuerertrag. Die Gemeinde sei somit finanziell nach wie vor gut aufgestellt. Die Rechnung 2015 werde «schwarz ausfallen», stellte er zudem in Aussicht.

Der Ausschuss hatte den Auftrag, den Kostendeckungsgrad der Hundesteuer zu überprüfen. Dieser betrage 103 Prozent. Damit besteht laut Steiner bezüglich Jahresgebühr von 100 Fr. kein Handlungsbedarf.
Als für die Grösse der Gemeinde «erschreckend tief» bezeichnete Steiner hingegen die Nettoinvestitionen von 1,2 Mio. Franken.

Schlanke Bestimmungen

Das neue Wirtschafts- und Arbeitsgesetz des Kantons zieht einige Änderungen für die Gemeinden nach sich. So orientierte Leonz Walker (SVP), Präsident des Organisations- und Personalausschusses, darüber, dass neu die Gemeinden für Anlassbewilligungen zuständig sind und auch für die Festlegung der diesbezüglichen Gebühren.

Im Gegensatz zu einem detaillierten Vorschlag des Einwohnergemeindeverbandes habe man sich für schlanke Bestimmungen entschieden, ergänzte Bauverwalter Titus Moser, was allgemein begrüsst wurde. Umgekehrt wurde aufgrund der neuen kantonalen Regelungen das kommunale Ladenschlussreglement aufgehoben.

Reglement für alle Gebühren

Für die verschiedenen Gebühren, welche die Gemeinde erhebt, wurde von der Verwaltung erstmals ein Gebührentarif erarbeitet, der sämtliche Gebühren der Gemeinde – vom Preis einer Fotokopie (20 Rp.) bis zur Durchführung einer Grossveranstaltung (max. 3000 Fr.) regelt.

Ein Antrag der CVP, eine Passage aufzunehmen, dass die Gebühren regelmässig auf Kostendeckung und Verhältnismässigkeit überprüft werden sollen, wurde mit 4 gegen 7 Stimmen abgelehnt. «Die Verwaltung soll aufgrund ihrer Erfahrungen einen Antrag stellen, falls ihr eine Überprüfung nötig erscheint», meinte etwa Andreas Baumgartner (FDP). Dem neuen Gebührentarif wurde schliesslich mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 4.11.2015)
05.11.2015 | Burkhard Corinne
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