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Hundesteuer 2023  Alle Hundehalter/innen erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2023 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bettlach registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer. Eine Hundemarke wird nicht mehr abgegeben.  Die Hundesteuer beträgt inklusive der Kontrollzeichengebühr Fr. 140.00 pro Hund.  Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gemahnt (Mahngebühr Fr. 50.00).  Seit der Einführung der Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter/innen dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalter/innen sind den Einwohnerdiensten zu melden. 
 Bei Fragen rund um AMICUS: www.amicus.ch / Tel. 0848 777 100 / Kontaktformular 
 Von der Abgabe der Hundesteuer sind befreit:  - Hunde, die im Jahr 2023 geboren sind  - Hunde, für die sie die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet haben  - Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee  - Blindenführhunde   Einwohnergemeinde Bettlach 
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15.03.2023 | Provenzano Liliane Publikationen |
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