Einwohnergemeinde Bettlach | bettlach.ch
Mittwoch, 24. April 2024
DAS IST BETTLACH
AKTUELLES/PUBLIKATIONEN
AGENDA/VERANSTALTUNGEN
DORFGESCHICHTE
BETTLACHSTOCK - UNESCO WNE
FOTOS/BILDER
STANDORT/VERKEHR
EINWOHNERGEMEINDE
VERWALTUNG
GUICHET VIRTUEL
BEHÖRDEN/ORGANE
NEBENÄMTER
WERKHOF
KANTONALE AEMTER
GEBÄUDE & INFRASTRUKTUR
PARTEIEN
BÜRGERGEMEINDE
KIRCHGEMEINDEN
BILDUNG/SCHULEN
VOLKSHOCHSCHULE GRENCHEN
SOZIALES & GESUNDHEIT
ALTERSZENTRUM BAUMGARTEN
IMMOBILIEN
SPITEX BETTLACH
BAUGENOSSENSCH. BAUMGARTEN
FAMILIENANGEBOTE
KINDERTAGESSTÄTTE
VER- UND ENTSORGUNG
SCHUTZ & SICHERHEIT
KULTUR & FREIZEIT
FREIZEIT, SPORT & ERHOLUNG
KULTUR- UND VEREINSHÄUSER
MUSEEN
VEREINE
BETTLACHER BAUERN
EMAIL-VERZEICHNIS
BETTLACH VON A BIS Z
GEWERBE & INDUSTRIE
GASTRONOMIE
LINKS


NEWS
Gemeinderat verabschiedet Ergänzungen zur Ortsplanungsrevision
Oliver Menge
(Foto: Keystone)


Im Vorfeld der gemeinsamen Sitzung mit Grenchen und Lengnau zum Aggloprogramm, tagte der Bettlacher Gemeinderat kurz.
Anlässlich der Diskussion des Vorprüfungsberichts des Kantons zur geplanten Ortsplanungsrevision hatte der Gemeinderat in seiner Mai-Sitzung diesen zur Kenntnis genommen und das Dossier zur öffentlichen Mitwirkung beschlossen. Allerdings hatte die SP-Fraktion zwei Anträge zum Zonenreglement gestellt, die vom Gemeinderat im Grundsatz angenommen wurden, von der Planungs-, Umwelt- und Energiekommission PUEK aber noch ausgearbeitet werden mussten. Einerseits ging es der SP darum, Vorschriften zur Begrenzung von Steingärten im Zonenreglement zu verankern – gemeint sind damit nicht Ruderalflächen, sondern jenen, die mit einem Vlies unterlegt sind, um das Wachstum von Pflanzen zu verhindern. Andererseits wollte die SP erreichen, dass in der Zone für öffentliche Bauten der Umgang mit Energie definiert wird.
Kommission nahm positiv Stellung
Die PUEK nahm aus terminlichen Gründen per Zirkularbeschluss Stellung dazu und äusserte sich positiv zu den von BSB+Partner ausformulierten Ausführungen.
Konkret wurde das Zonenreglement wie folgt ergänzt: Grünflächen sind mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Mindestens 80 Prozent der Grünfläche muss mit einer bepflanzten Überdeckung – kein Stein- oder Schottergarten) oder als Ruderalfläche, ohne Folie aus Kiesgemisch mit Sand und Rundkies sowie minimaler Bepflanzung gestaltet werden. Das Pflanzen von invasiven Neophyten ist verboten.
Bei der Grünflächenziffer sind Flächen über Unterniveau- Bauten anrechenbar, auch Ruderalflächen dürfen angerechnet werden, sofern sie eine minimale Bepflanzung enthalten. Nicht anrechenbar sind die erwähnten versiegelten Stein- und Schottergärten sowie Dachbegrünungen.
Pflicht zur Prüfung erneuerbarer Energien
Und künftig besteht für öffentliche Bauten, die saniert werden, eine Prüfpflicht, ob der Energiebedarf für Elektrizität, Heizung und Warmwasser nicht durch erneuerbare Energie, also beispielsweise, ob man eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach montieren sollte. Der Gemeinderat genehmigte die Zusätze der SP-Fraktion mit 8 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen.
Der Brunnenmeister Bettlachs hat per Ende Juli seine Stelle gekündigt. Weil es zwischen ihm und dem Werkmeister zu diversen Konfliktsituationen gekommen war, wurden Stellenbesetzung, Stellenbeschrieb und Organigramm durch den dafür zuständigen Gemeinderat neu beurteilt. Drei Mitglieder der Bau- und Infrastrukturkommission suchten das Gespräch mit den beiden, um die Aufgaben und Verantwortlichkeiten neu zu definieren. Und siehe da, man stellte fest, dass es für eine Gemeinde von der Grösse Bettlachs gar keinen Brunnenmeister mit einem eidgenössischen Diplom braucht, ein Verantwortlicher für die Wasserversorgung und ein Wasserwart seien ausreichend. Aus diesem Grund wurden auch die entsprechenden Stellenbeschriebe neu definiert und mussten vom Gemeinderat noch abgesegnet werden. Dieser genehmigte das Geschäft einstimmig.
(Quelle: Grenchner Tagblatt, 25.06.2020)
26.06.2020 | Schmid Manuela
Publikationen
FOTO


NEWS-LINK
keiner
DOWNLOAD
keine
Datenschutz
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.