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Samstag, 20. April 2024
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Die Ortsplanung in Bettlach ist einen Schritt weiter
Oliver Menge
(Foto: Andreas Toggweiler)


In einer Sondersitzung behandelte der Gemeinderat den Vorprüfungsbericht und genehmigte etliche Ergänzungen. Besonders die Sozialdemokraten hatten eine ganze Reihe Ergänzungen eingereicht.

Letzten Oktober erhielt die Gemeinde Post vom Amt für Raumplanung: Der Vorprüfungsbericht zur Ortsplanungsrevision wurde Bettlach zur Weiterbearbeitung zugestellt. Die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission PUEK sichtete in der Folge den Bericht und die darin enthaltenen Rückmeldungen des Kantons kritisch und legte nun dem Gemeinderat ihre Empfehlungen vor, die in den Bericht eingefügt wurden.

Thomas Schneitter und Thomas Ledermann von BSB + Partner Ingenieure und Planer fungierten dabei als die Fachleute, die in der Lage waren, den Politikerinnen und Politikern darzulegen, auf welche Punkte man besonders achten muss. Das Büro hatte bereits in anderen Gemeinden bei der Ortsplanungsrevision mitgewirkt. Auf eine umfassende Präsentation wurde auf Grund des grossen Umfangs des Berichts – 43 Seiten klein gedruckt – verzichtet, man beschränkte sich auf die wichtigsten Punkte.

«Vorprüfungsberichte sind in der Regel sehr ausführlich und manchmal schwer zu lesen», meinte ein Experte. Oft sei es schwierig, zu unterscheiden, ob es sich bei den Ergänzungen des Kantons um genehmigungsrelevante Ergänzungen handle oder lediglich um Vorschläge einer Fachstelle.

Der Kanton würdige zwar die gute Vorarbeit der Gemeinde zur Ortsplanungsrevision, aber er kritisiere auch einzelne Punkte. Beispielsweise fordern das eidgenössische Raumplanungsgesetz und der kantonale Richtplan eine verstärkte Siedlungsentwicklung nach innen, und da erfülle Bettlach die Anforderungen noch nicht ganz, so die Meinung des Kantons.

Einzonungen und Umgang mit Reservezonen

Das Amt für Raumplanung stellt in seinem Bericht fest, dass Bettlach im rechtskräftigen Bauzonenplan über sehr grosse Flächen in der Reservezone verfügt. Bund und Kanton drängen darauf, diese Reservezonen der Landwirtschaftszone zuzuführen, da sie ohnehin eine Solothurner Eigenheit darstellen.

Allerdings war die PUEK nicht bei allen aufgeführten Gebieten derselben Meinung wie der Kanton: Während sie Reservezonen in einzelnen Gebieten der Landwirtschaftszone zuführen will wie gefordert, hält sie in ihren Empfehlungen bei anderen Gebieten am Plan fest, die Reservezonen einzuzonen und sie der Arbeitszone zuzuordnen.

Viel zu reden gab im Gemeinderat die Überbauungsziffer (ÜZ)in den neu zu organisierenden Arbeitszonen: Die bisher als Gewerbezone mit betriebsnotwendigem Wohnen bezeichnete Zone soll neu in eine Gewerbezone mit Wohnen umgezont werden, wobei der Wohnanteil maximal 40% betragen darf. Der Kanton erachtete die entsprechenden Zonenvorschriften, in denen weder eine Grünflächenziffer noch eine maximale Überbauungs­ziffer festgelegt ist, allerdings als unrechtmässig. Die PUEK schlug dem Gemeinderat eine maximale ÜZ von 60% vor, der Rat stimmte schliesslich nach diversen Anträgen einer Erhöhung dieser Ziffer auf 70% einstimmig zu.

Auch die Wohnzone W2 soll neu organisiert werden. Die PUEK will den Charakter der Einfamilienhaus-Quartiere beibehalten, insbesondere am Hang. Der Rat sprach sich aber mit Stichentscheid der Gemeindepräsidentin – entgegen der ursprünglichen Fassung aber im Sinne des Kantons – für eine Gebäudelängenbegrenzung auf 25Meter aus. Damit entsprach man einem Antrag der SP. Die Überbauungsziffer wurde mit 8 zu 1 Stimme bei zwei Enthaltungen auf 35% festgelegt.

Die Stunde der Sozialdemokraten

Die SP hatte eine ganze Reihe von Anträgen eingereicht. Zum einen solche, die ein grösseres Mass an Verbindlichkeit mit sich bringen, wie im Fall der Bepflanzung von Grünflächen mit einheimischen Gewächsen (5 zu 4 Ja bei 2 Enthaltungen), zum anderen solche, die den bestehenden Text ergänzen. Wie zum Beispiel der Antrag, dass für die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Massnahmen zum Umgang mit Energie definiert werden sollen (Solaran­lagen), der ebenfalls mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen wurde.

Dass Meinungen sich nicht unbedingt an Parteilinien halten, wurde beim Antrag der SP deutlich, welche Vorschriften für eine Begrenzung von Steingärten gesetzlich verankert haben wollte. Es entbrannte eine Diskussion über Freiheits- und Eigentumsrechte, in die man hier eingreife. Auch dieser Antrag der SP wurde mit 6 zu 4Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Der Gemeinderat nahm anschliessend die bereinigte Fassung einstimmig zur Kenntnis und genehmigte die Ergänzungen der PUEK – einzelne Formulierungen müssen allerdings noch ausgearbeitet und vom Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung abgesegnet werden. Mitte August soll die Mitwirkung beginnen können. Die öffentliche Auflage findet dann im Mai 2021 statt.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 22.05.2020)
25.05.2020 | Lützelschwab Lea
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