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Donnerstag, 28. März 2024
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Bettlacher Gemeinderat schärft Inhalte der Ortsplanungsrevision
Oliver Menge
(Foto: Grenchner Tagblatt)


Im Vorprüfungsbericht zur Ortsplanungsrevision legte der Kanton bestimmte Punkte zur Nachbesserung fest, über die der Gemeinderat auf Antrag der Planungs-, Umwelt- und Energiekommission diverse Entscheide zu fällen hatte.

Bettlach ist bei seiner Ortsplanungsrevision einen Schritt weiter. Im Vorprüfungsbericht des kantonalen Amts für Raumplanung (ARP) werden indes verschiedene Fragestellungen aufgeworfen, welche durch den Gemeinderat festgelegt werden mussten.

So diskutierte der Gemeinderat über die Mehrwertabschöpfung bei Umzonungen. Das Gesetz sieht eine Besteuerung von mindestens 20 % vor, die Gemeinden sind aber frei darüber zu entscheiden, ob sie eine höhere Abschöpfung und ein eigenes Reglement erarbeiten wollen. Die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission PUEK stellte den Antrag, ein Reglement zu erstellen, aber auf eine Erhöhung der Abschöpfung zu verzichten. SP-Gemeinderat Mathias Stricker schlug ebenfalls die Schaffung eines eigenen Reglements vor bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Mehrwertabschöpfung um 10 %. Dieser Antrag obsiegte schliesslich mit 7 zu 4 Stimmen.

Gemeinde muss Privatstrassen übernehmen

Heiss diskutierter Knackpunkt war eine Vorgabe des Kantons, dass die Gemeinde private Strassen übernehmen muss, sofern diese vier oder mehr Wohneinheiten erschliessen. Der Kanton räumt dafür einen Zeitrahmen von 15 Jahren ein. In Bettlach gibt es 24 solche Strassen. Einige entsprechen nicht den Anforderungen, die an eine öffentliche Strasse gestellt werden, wie Kofferung, Deckbelag oder Entwässerung. Es stellte sich die Frage, wer die Kosten für eine Instandstellung – ob Sanierung oder Neubau – übernehmen muss. Ob die Gemeinde die Strassen auf ihre Kosten saniert und im Gegenzug dann von den Anwohnern Perimeterbeiträge verlangt, oder ob die Strassen erst übernommen werden, wenn die Eigentümer sie auf Vordermann gebracht haben.

Thomas Ledermann von BSB&Partner als Sachverständiger erklärte: Der Kanton verlange, dass die Privatstrassen als öffentliche Strassen klassiert würden, unabhängig vom Zustand. Anschliessend müsse ein Erschliessungsprogramm erarbeitet werden. Um eine Einzelfallbetrachtung komme man keinesfalls herum – was auch eine aktuelle Bestandesaufnahme bedeute – und man müsse das Gespräch mit den Grundeigentümern suchen. Nur so könne man eine Gleichbehandlung gewährleisten und entsprechende Verfahren vermeiden.

CVP-Gemeinderat Thomas Fessler warf ein, man müsse sehr vorsichtig sein, was man in den kommenden fünf Jahren angehe. Man rede hier von sehr viel Geld. Nach einigem Hin und Her beschloss der Gemeinderat mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, dass Privatstrassen im Sinn des entsprechenden Gesetzesartikels als öffentlich klassiert werden, die Übergangsmodalitäten vom Gemeinderat aber erst nach Abschluss der Ortsplanungsrevision festgelegt werden sollen.

Neuorganisation der bisherigen Gewerbezonen

Laut Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumplanung sollen die bestehenden Gewerbezonen in Gewerbezonen mit Wohnen umgezont werden, mit einem maximalen Wohnanteil von 50 %. Damit wolle die Gemeinde die Voraussetzungen für eine verstärkte Mischnutzung schaffen und Anreize zur Baulandmobilisierung und Nachverdichtung schaffen. Gleichzeitig war die Frage zu klären, wie hoch der Anteil an vorgeschriebener Grünfläche in dieser Zone sein soll. Die PUEK hatte eine Grünflächenziffer von 0 % vorgeschlagen.

Das ARP warnte davor, dass die Schaffung solch grosser, eher peripher gelegener Mischzonen auch unerwünschte Entwicklungen und Nutzungskonflikte mit sich bringen könnte. Und man war beim Kanton der Meinung, dass die vorgeschlagene Grünflächenziffer von 0 % weder zweckmässig noch rechtmässig bei einem so hohen Wohnanteil sei.

FDP-Gemeinderat André von Arb stellte den Antrag, die Wohnziffer auf 10 % zu beschränken. Eine höhere Wohnziffer verteuere den Boden und mache es für KMU unerschwinglich, einen Betrieb aufzubauen. Auch Parteikollege Heinz Randegger waren die 50 % suspekt. Das verwässere den Sinn der Zonierung. Er plädierte für 10 %. Thomas Fessler von der CVP liess zunächst offen, wie hoch der Anteil sein soll. Der Markt reguliere das selber, war er überzeugt. Er sträubte sich aber gegen eine Grünflächenziffer, welche die Eigentümer nur einschränke.
Leonz Walker von der SVP setzte sich für die 50-Prozent-Variante ein, denn nur so sei möglich, dass Gewerbler auf ihrer eigenen Liegenschaft Wohnungen bauen können. Eine hohe Wohnziffer bedeute den haushälterischen Umgang mit dem Boden und eine Verdichtung.

Zwei Kompromissanträge von 25 % und 40 % wurden dem Vorschlag der PUEK gegenübergestellt. Der 40-Prozent-Vorschlag überwog schliesslich mit 10 zu 1 Stimmen. Ein Antrag der SP, die Grünflächenziffer auf 10 % festzulegen, unterlag mit 3 zu 8 Stimmen. Die Grünflächenziffer bleibt damit bei 0 %.

Das ARP kritisierte im Vorbericht auch, dass das Thema Dorfzentrum ungenügend ausformuliert sei. Andreas Baumgartner, Präsident der PUEK rief in Erinnerung, dass 2013 anlässlich der grossen Befragung der Bevölkerung, der Wunsch nach einem neuen Dorfzentrum ganz zuoberst gestanden sei, man aber in dieser Beziehung seither weitgehend untätig war. Entsprechend stellte die PUEK den Antrag, diesen Punkt auszulagern und erst nach Abschluss der Ortsplanungsrevision anzugehen. Der Rat stimmte mit 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.

Letzter Punkt, den der Gemeinderat in diesem Katalog zu entscheiden hatte, war eine allfällige Revitalisierung – sprich Ausdolung – des Allmendbachs. Eine Frage, die sich vor Jahren schon gestellt hatte und damals mit Fachleuten untersucht wurde. Neben dem Erlimoos befindet sich ein Pumpwerk der Gemeinde, was gegen eine Ausdolung des Baches spricht, solange dort noch Trinkwasser gepumpt wird.
Der Rat beschloss mit 7 zu 4 Stimmen, die Situation neu prüfen zu lassen, und genehmigte ausserdem mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung einen Bruttokredit von 13000 Franken zur Erstellung eines vom Kanton geforderten Naturinventars für Bettlach. Dieser wird sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen.

Rote Köpfe bei Infos zum Agglomerationsprogramm

Bettlach, Grenchen und Lengnau sind bekanntlich daran, ein gemeinsames Aggloprogramm auf die Beine zu stellen. Sacha Peter, Chef des ARP und Andrea Buchs, Raumplanerin beim ARP nahmen sich die Zeit, dem Gemeinderat die Bedeutung dieses Aggloprogramms, das zu den Jüngsten in der Schweiz gehört sowie den Stand der Arbeiten und den ehrgeizigen Zeitplan zu präsentieren. Das Aggloprogramm ermöglicht Bundessubventionen für Verkehrsinfrastruktur in der Region Grenchen.

SVP-Gemeinderat Leonz Walker konnte das Ende der Präsentation kaum abwarten und verschaffte in der anschliessenden Diskussion und Fragerunde seinem Unmut lautstark Ausdruck. Als erklärter Gegner eines Aggloprogramms verlor er zeitweise die Contenance und musste von Gemeindepräsidentin Barbara Leibundgut und anderen Ratsmitgliedern unmissverständlich zur Raison gerufen werden, was ihn aber nur noch mehr aus der Haut fahren liess. Beschlüsse wurden aber keine gefasst.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 20.02.2020)
20.02.2020 | Lützelschwab Lea
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