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Nägel mit Köpfen: Konzept für die Sanierung Grossmatt 6 wird erstellt
Oliver Menge
(Foto: Oliver Menge)



Der Gemeinderat Bettlach beschliesst einen Planungskredit, damit auch Fachleute beigezogen werden können, um verschiedene Varianten und Konzepte zur Sanierung der maroden Liegenschaft Grossmatt 6 zu entwickeln und so für den Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage schaffen.

Der dreistöckige Bau Ecke Unterführungsstrasse/Diebold-Schilling-Strasse an der Stichstrasse Grossmatt ist in marodem Zustand und gab im Gemeinderat schon öfters zu reden. Das gemeindeeigene Gebäude, das vor Jahrzehnten in der Obhut des Sozialamtes war, gelangte nach dessen Wegzug zur Bauverwaltung. Vor rund zweieinhalb Jahren beschloss der Gemeinderat, die Liegenschaft nicht zu verkaufen. Im Februar des letzten Jahres gab der Rat dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung den Auftrag, eine sinnvolle Nutzung der Grossmatt 6 vorzuschlagen, den Wohnungsmix zu ermitteln und dem Gemeinderat bis im Juni 2018 ein Konzept mit mehreren Varianten vorzuschlagen. Den vom Ausschuss beantragten Planungskredit von 30'000 Franken bewilligte der Rat damals explizit nicht.

Der damalige Bauverwalter Titus Moser betonte schon damals die Notwendigkeit einer umfassenden Sanierung: Die Stromleitungen beispielsweise seien in einem maroden Zustand und müssten erneuert werden, um den heutigen Anforderungen bezüglich Sicherheit zu genügen. Vorher sei an eine Vermietung der zum Teil leerstehenden Wohnungen nicht zu denken.

Welche Art der Sanierung ist gewünscht?

Schon damals war es SVP-Gemeinderat Leonz Walker, der das Ganze etwas anders sah und meinte, mit geringfügigen Massnahmen sei die Sanierung kostengünstig zu bewerkstelligen. Das war an der Gemeinderatssitzung von letztem Dienstag nicht anders. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung hatte nach zwei Sitzungen beschlossen, einen Antrag auf einen Planungskredit von 20'000 Franken zu beantragen, damit man nötigenfalls Fachplaner beiziehen könne, um die Grundlagen für eine Entscheidung «wie weiter?» zu schaffen. Weder die Bauverwaltung – momentan durch ein externes Büro vertreten, bis die Nachfolge von Titus Moser geregelt ist – noch der Ausschuss seien in der Lage, die nötigen Grundlagen zu erarbeiten, damit der Rat über das weitere Vorgehen –sprich: welche Art der Sanierung, günstig, mittel oder umfassend – entscheiden könne.

Liegenschaft nicht in dem Zustand belassen

In der Folge kam es im Rat zu hitzigen Diskussionen. CVP-Gemeinderat Thomas Fessler brachte es auf den Punkt: Die Grossmatt 6 sei ein schwieriges Objekt, um dafür eine wirtschaftliche Lösung zu finden. Die Mehrheit des Gemeinderats habe sich aber gegen einen Verkauf der Liegenschaft ausgesprochen. Darum müsse man jetzt konsequent sein und handeln, das Gebäude könne nicht in dem Zustand bleiben. Auch SP-Gemeinderat Joël Mussilier hieb in diese Kerbe.

Es könne nicht sein, dass die Gemeinde als Eigentümerin eine Liegenschaft in einem solchen Zustand belasse, zumal ringsherum die Wohnblöcke aktuell saniert würden. Heinz Randegger von der FDP meinte, zuerst müsse aufgrund der Erkenntnisse der Fachleute ein Konzept erstellt werden, dann könne der Gemeinderat entscheiden und an die Umsetzung gehen. Es bringe nichts, Pflästerlipolitik zu betreiben, «ein wenig» zu sanieren und unter Umständen nur wenige Jahre später dazu gezwungen zu sein, nochmals neue Rohre oder Leitungen einziehen zu müssen.

Pragmatische Lösung anstreben

Leonz Walker hingegen war der Meinung, man müsse das Ganze pragmatisch angehen, und im Gegensatz zu den meisten anderen Ratsmitgliedern habe er eine Ahnung von der Sanierung älterer Gebäude. Die Bauverwaltung, insbesondere der ehemalige Bauverwalter, habe sich immer dagegen gesträubt, die Wohnungen zu vermieten, obwohl das durchaus machbar gewesen sei. Das habe er nie verstanden und immer kritisiert. Walker liess auch den Einwand von FDP-Gemeinderat André von Arb, Fachmann auf dem Gebiet, nicht gelten, dass die Stromleitungen tatsächlich nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und deshalb eine Weitervermietung nicht zulässig sei und hohe Bussen nach sich ziehen könnte. Es reiche, wenn man die Fassade neu streiche und nur das Nötigste instand stelle.

Nach einem Ordnungsantrag von Randegger zur sofortigen Abstimmung wurde der Kredit mit 10 Ja bei einer Enthaltung bewilligt. Die Bauverwaltung ist nun aufgefordert, möglichst viele Koordinationsaufgaben und Abklärungen selber vorzunehmen – allerdings erst dann, wenn sich die personelle Situation auf der Bauverwaltung stabilisiert hat.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 29.08.2019)
29.08.2019 | Lützelschwab Lea
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