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«Lieber weniger – dafür sinnvolle»: In Bettlach verschwinden 13 Fussgängerstreifen
Lara Enggist
(Foto: Hanspeter Bärtschi)


13 Fussgängerstreifen werden diese Woche aufgehoben – unter anderem aus Sicherheitsgründen und weil sie nicht mehr den Normen entsprechen.

In Bettlach sollen 13 Fussgängerstreifen entfernt werden – das ist über ein Drittel der 33 Fussgängerstreifen, die es überhaupt in Bettlach gibt. «In einer Woche sollten die Streifen entfernt sein», sagt der Bauverwalter von Bettlach, Titus Moser. Die Streifen werden unter anderem aus Sicherheitsgründen aufgehoben. Doch wie ist das möglich – genau dafür ist ein Fussgängerstreifen doch da?

«Die Schweizer Norm schreibt gewisse Kriterien vor, die ein Fussgängerstreifen erfüllen muss», sagt Moser. So muss er zum Beispiel von Fahrzeugen und Fussgängern oft frequentiert sein oder auf einem Schulweg – oder einem sonst viel begangenen Weg – liegen. In der Norm heisst es, dass ein regelmässiger Querungsbedarf erst bei 100 Fussgängern in fünf Stunden gegeben sei. Zudem sollten Fussgängerstreifen nur bei einem täglichen Verkehr von 3000 Fahrzeugen angeordnet werden. Ein Streifen müsse von weitem gut sichtbar sein, damit ihn die Autofahrer frühzeitig erkennen.

Was ist nun gefährlicher?

Die Kriterienliste ist lang – es wundert kaum, dass so viele der Fussgängerstreifen den «Test» nicht bestanden haben. Doch ist es nicht gefährlicher, wenn jemand eine Strasse überquert, wo kein Fussgängerstreifen mehr ist? «Lieber weniger – dafür sinnvolle Fussgängerstreifen», sagt Titus Moser. Aus seiner Sicht sei es besser, die wirklich wichtigen Strassenüberquerungen gut zu beleuchten und sie mit Beschilderungen und Leuchtpfosten auszustatten.

Es habe Streifen, die heute sehr kleine Fussgängerfrequenzen aufweisen, weil sie einfach nicht sinnvoll platziert seien. «Wenn ein Fussgängerstreifen zwar gut ausgerüstet ist, aber 50 Meter vom Wunschweg der Passanten entfernt ist, ergibt er wenig Sinn.» Der Wunschweg der Passanten – dieser wurde bei der Überprüfung speziell berücksichtigt: So wird einer der Streifen beim Gemeindehaus nicht aufgehoben, obwohl er nicht mehr vollständig den Normen entspricht – aber eben auf dem Wunschweg liegt. «Wir haben versucht, die Situationen individuell und mit dem nötigen Menschenverstand zu beurteilen», sagt der Bauverwalter. Die Auswahl der Fussgängerstreifen wurde vom Kanton abgesegnet.

Nicht der Norm entsprechend

Es bleibt die Frage, warum die Fussgängerstreifen dann überhaupt erstellt wurden. «Der grösste Teil der Streifen stammt aus den 80er- und 90er- Jahren», so Titus Moser. Sämtliche Fussgängerstreifen seien 1995 geprüft und im Rahmen eines Fussgängerkonzeptes genehmigt worden. Alle hätten damals noch den Normen entsprochen. Sprich: die Streifen werden entfernt, weil die Normen geändert haben.

Ein nicht ganz unwichtiger Punkt sei zudem die Tatsache, dass man nicht dafür haften wolle, wenn auf diesen «nicht berechtigten» Fussgängerstreifen etwas passiere.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 30.10.2018)
30.10.2018 | Wyss Sophie
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