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Aufhebung Reglement über die Feuerungskontrolle - Änderungen für Anlageinhaber |
Am 1. Juli 2018 trat die neue Luftreinhalteverordnung (LRV-50 812.41) des Kantons Solothurn in Kraft. Damit änderten sich die Abläufe und Bestimmungen für die Feuerungskontrolle, für die Einwohnergemeinden und die Hauseigentümer (Anlageinhaber). Neu haben die Anlageinhaber mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung erhalten. Sie sind neu verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren, dürfen dazu die zugelassene Fachperson aber selber bestimmen. Das Amt für Umwelt (AfU) veröffentlicht im Internet dazu eine Zulassungsliste: (www.so.ch/feuerungskontrolle)
Mit der damit verbundenen Aufhebung des gemeindeeigenen "Reglements über die Organisation und die Durchführung der Feuerungskontrollen" per 1. Juli 2018, werden die Kosten für die Feuerungskontrolle nicht mehr von der Einwohnergemeinde Bettlach bezahlt.
Bau- und Infrastrukturkommission |
03.09.2018 | Wyss Sophie Publikationen |
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