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Freitag, 29. März 2024
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Gemeinderat bleibt bei Abfallgebühren die Einsprache-Instanz
Andreas Toggweiler
(Foto: Keystone)


Es bleibt dabei: in Bettlach wird weiterhin der Gemeinderat über Beschwerden gegen die Abfall-Grundgebühr entscheiden.

An der Gemeindeversammlung vom Dienstag lag zwar ein Antrag vor, der den vor vier Jahren vom Souverän gefassten Beschluss, die Beschwerden bei der Bau- und Infrastrukturkommission BIK anzusiedeln, zum Durchbruch verhelfen wollte.

Inzwischen hat aber im Gemeinderat der Wind erneut gedreht, und an der letzten Sitzung wurde beschlossen, die Kompetenz beim Gemeinderat zu belassen. Gemeinderat Leonz Walker (SVP) sprach sich denn auch gegen den Antrag von Thomas Varrin (SP) aus. «Die Einwohner von Bettlach haben ein Recht darauf, dass der Gemeinderat als oberste Instanz im Dorf über ihre Anliegen entscheidet. Der Rat hat diese Verantwortung wahrzunehmen.»

Entschiede die BIK, sei der Kanton Rekursinstanz, was bei den zu erwartenden Vorschusskosten nicht bürgerfreundlich sei. Auch Thomas Fessler (CVP) betonte, dass der Gemeinderat sich einstimmig für diesen Kurs entschieden habe. Varrins Antrag unterlag in der Folge in der Abstimmung mit 13:25 Stimmen.

Die Versammlung in der Büelenhalle startete mit 46 Stimmberechtigten – einige hatten nach der Darbietung der Musikschule den Saal bereits wieder verlassen. Der Souverän genehmigte auch die Rechnung 2016 mit einem Einnahmenüberschuss von rund 315'000 Franken. Gemeindepräsidentin Barbara Leibundgut dankte der Gemeindeverwaltung für die im Zusammenhang mit der Umstellung des Rechnungsmodells (HRM 2) geleistete Arbeit.

«Die Rechnung von Bettlach gilt auch beim Kanton als vorbildlich.» Nach 12 Jahren Tätigkeit präsentierte Franz Koch zum letzten Mal den Bericht der Rechnungsprüfungskommission und wurde mit Applaus verabschiedet.

Oppositionslos wurde auch die Vergabe der Schulsozialarbeit an den Verein Perspektive Solothurn beschlossen, dies nach einem einjährigen erfolgreichen Versuchsbetrieb. Der jährlich kündbare Vertrag soll vorerst für fünf Jahre gelten.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 14.06.2017)
19.06.2017 | Wyss Sophie
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