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NEWS
Endloses Seilziehen um die Abfallgebühren
Andreas Toggweiler
(Foto: Eddy Schambron)


Der Gemeinderat Bettlach diskutierte einmal mehr lange über Kriterien zum Erlass von Abfall-Grundgebühren. Die Jahresrechnung 2016 ist um 750'000 Franken besser ausgefallen als budgetiert.

Die Rechnung 2016, die von Gemeindeverwalter Gregor Mrhar präsentiert wurde, weist bei einem Umsatz von 24,8 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 314'000 Franken aus. Budgetiert gewesen war ein Defizit von 432'000 Franken. Der Steuerertrag blieb praktisch konstant bei 16,572 Mio. Franken, wobei der Anteil der Firmensteuern 13 Prozent ausmacht.

Die Verbesserung der Rechnung ist primär auf Minderausgaben zurückzuführen, so bei den Löhnen (–258 000 Fr.), beim Sachaufwand (–130'000 Fr.) oder bei den Transfers (Schulgelder, Sozialhilfe, ARA etc., –312'000Fr.).

40 Seiten dicker

Die Nettoinvestitionen betrugen 966'000 Fr., es resultiert ein Selbstfinanzierungsgrad von über 140 Prozent. Bei den gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen ist lediglich die Abfallbeseitigung defizitär, dies mit 32'000 Fr. Gemeindepräsidentin Barbara Leibundgut zeigte sich erfreut über das gute Ergebnis und bedankte sich bei Mrhar für die professionelle Arbeit, insbesondere auch bei der Überführung in den neuen Rechnungslegungsstandard HRM 2.

Diese führte übrigens auch zu neuen Terminologien, zur Neubewertung der Bilanzpositionen mit einer Aufwertung um 4,182 Mio. Fr. – und zu einer um 40 Seiten gewachsenen Jahresrechnung. «Ob diese dicken Unterlagen wirklich bürgerfreundlicher sind, wie behauptet wird, wage ich zu bezweifeln», meinte Leibundgut zu diesem Aspekt.

In zeitlicher Hinsicht Haupttraktandum der Gemeinderatssitzung vom Dienstag war eine weitere Aussprache zum Thema Erlass von Kehricht-Grundgebühren. Laut Ronald Staub, Präsident der Bau- und Infrastrukturkommission (BIK) , ging es darum, klare und einheitliche Kriterien einzuführen. Verschiedene (Domizil-)Firmen hatten sich in letzter Zeit mit Beschwerden gegen die Grundgebühr von 180 Fr. gewehrt, was jedes Mal zu Diskussionen führte. Einerseits sollte die Baukommission künftig Beschwerden behandeln, anderseits sollen künftig alle Firmen eine Gebühr schulden, wenn sie im Handels- und Telefonregister eingetragen sind und «gewerbeähnliche Leistungen» anbieten.

Knifflige Kriterien

Während man beim ersten Kriterium relativ rasch einig war, dass die BIK nicht Beschwerden zu den von ihr verschickten Rechnungen entscheiden kann, also die Kompetenz beim Gemeinderat verbleiben soll, entspann sich eine lange und teilweise auch emotionale Diskussion über die neuen Kriterien. Während sie Präsidentin Barbara Leibundgut klar erschienen («Jeder, der in Bettlach eine Firma gründet, verfolgt irgendwie eine gewerbliche Absicht») wurde dies von Leonz Walker rundum bestritten. «Beim Begriff gewerbeähnliche Leistung bin ich so klug als zuvor. Warum entscheidet man nicht einfach nach gesundem Menschenverstand?»

Die FDP legte einen eigenen Entwurf mit vier Absätzen vor, mit Lösungen für verschiedene Unternehmensformen. «Wir wollen eine gewerbefreundliche Regelung», begründete Heinz Randegger. Doch auch diese Lösung vermochte den Rat nicht wirklich zu überzeugen und wurde im Lauf der Verhandlungen wieder zurückgezogen. «Denn auch hier wird es wieder endlose Diskussionen absetzen», befürchtete Thomas Fessler (CVP). Auf Antrag von Marco Sansoni (CVP) wurde die Vorlage zur Überarbeitung an die BIK zurückgewiesen.

Brief an die Post

Gegen die angekündigte «Überprüfung» der Post Bettlach («Agenturlösung») sammelte die SP in einer Petition 1447 Unterschriften. Die Gemeinde wird nun gegenüber der Post in einem Brief ihre Bedenken ausdrücken. «Wir dürfen aber nicht nur schmollen, sondern sollten einen konstruktiven Dialog suchen», meinte Fessler.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 17.05.2017)
18.05.2017 | Wyss Sophie
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