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REFORMIERTE KIRCHE GRENCHEN-BETTLACH // Pfarrpersonen sind künftig nicht mehr Beamte
André Weyermann
(Foto: Keystone)



Pfarrpersonen sollen künftig nicht mehr an der Urne, sondern vom Kirchgemeinderat gewählt werden und gelten nicht mehr als Beamte. Eine entsprechende Teilrevision der Kirchgemeinde-Ordnung (KGO) wurde an der Reformierten Kirchgemeindeversammlung Grenchen-Bettlach am Montagabend gutgeheissen.


Sie verabschiedete auch das Budget 2017, welches ein kleines Defizit von 21'750 Franken aufweist.

Gegen die Änderung der KGO sprach sich Pfarrer Donald Hasler aus, der argumentierte, dass die Volkswahl ein Kernpunkt der Reformation und deshalb beizubehalten sei.

Die Versammlung folgte jedoch mit grossem Mehr den Ausführungen von Kirchgemeinderats-Präsident Martin Joss und Kirchgemeinderat Robert Gerber, welche darlegten, dass in der Realität bereits seit geraumer Zeit nicht mehr von einer Volkswahl gesprochen werden könne. Zudem würden die Pfarrpersonen in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehen und verfügten somit über einen guten Kündigungsschutz.

Mit der Teilrevision treten auf die neue Legislaturperiode hin (ab September 2017) weitere Änderungen in Kraft. So wird der Kirchgemeinderat auf neun Mitwirkende verkleinert (bisher 13) und das Ressortsystem eingeführt. Zudem wird auch die Möglichkeit geschaffen, den Finanzhaushalt an eine externe Fachstelle zu vergeben.

Der Kirchgemeinderat sah in der bevorstehenden Pensionierung des langjährigen Finanzverwalters Ruedi Köhli den richtigen Zeitpunkt, die Strukturen anzupassen. Diese erfolgt im März 2017. Ruedi Köhli wird aber noch bis August 2017 im Mandatsverhältnis angestellt bleiben.

Erfreulichere Zahlen als auch schon weist der Voranschlag für 2017 aus. Er sieht ein minimes Defizit von knapp 22'000 Franken vor. Der Präsident der Finanzkommission, Urs Neuhaus, führte dies vor allem auf die eingeleiteten Strukturmassnahmen zurück (insbesondere wurde eine Pfarrstelle aufgehoben). Entwarnung kann aber nicht wirklich gegeben werden. Der Finanzplan bis 2020 rechnet nämlich mit einem kumulierten Finanzierungsfehlbetrag von gegen einer Million Franken. Die reformierte Kirchgemeinde dürfte auch in Zukunft Mitglieder verlieren und es ist anzunehmen, dass aufgrund der Unternehmenssteuer-Reform III und der teilweise schwächelnden Wirtschaft weniger Gelder aus dem Finanzausgleich (juristische Personen) in die Kasse fliessen werden. Eine auch schon andiskutierte allfällige Erhöhung des Steuerfusses als Massnahme birgt zudem naturgemäss die Gefahr von vermehrten Kirchenaustritten und damit Mindereinnahmen in sich.

Entsprechend vorsichtig ist man bei den Investitionen. Für das kommende Jahr sind nur gerade 47'000 Franken eingeplant. Das Eigenkapital (flüssige Mittel) der reformierten Kirchgemeinde beläuft sich auf gut eine Million Franken.


(Quelle: Grenchner Tagblatt, 22.11.2016)
23.11.2016 | Burkhard Corinne
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