Einwohnergemeinde Bettlach | bettlach.ch
Freitag, 29. März 2024
DAS IST BETTLACH
AKTUELLES/PUBLIKATIONEN
AGENDA/VERANSTALTUNGEN
DORFGESCHICHTE
BETTLACHSTOCK - UNESCO WNE
FOTOS/BILDER
STANDORT/VERKEHR
EINWOHNERGEMEINDE
VERWALTUNG
GUICHET VIRTUEL
BEHÖRDEN/ORGANE
NEBENÄMTER
WERKHOF
KANTONALE AEMTER
GEBÄUDE & INFRASTRUKTUR
PARTEIEN
BÃœRGERGEMEINDE
KIRCHGEMEINDEN
BILDUNG/SCHULEN
VOLKSHOCHSCHULE GRENCHEN
SOZIALES & GESUNDHEIT
ALTERSZENTRUM BAUMGARTEN
IMMOBILIEN
SPITEX BETTLACH
BAUGENOSSENSCH. BAUMGARTEN
FAMILIENANGEBOTE
KINDERTAGESSTÄTTE
VER- UND ENTSORGUNG
SCHUTZ & SICHERHEIT
KULTUR & FREIZEIT
FREIZEIT, SPORT & ERHOLUNG
KULTUR- UND VEREINSHÄUSER
MUSEEN
VEREINE
BETTLACHER BAUERN
EMAIL-VERZEICHNIS
BETTLACH VON A BIS Z
GEWERBE & INDUSTRIE
GASTRONOMIE
LINKS


NEWS
Vortrittsrecht missachtet und Rollerlenkerin verletzt: Autofahrer ist trotzdem kein Rowdy
Hans Peter Schläfli
(Foto: Hans Peter Schläfli)



Auf der übersichtlichen Einbiegung der Bettlacher Schmittengasse in die Grenchenstrasse verursachte ein junger Autofahrer einen Unfall mit einer Motorradfahrerin. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte ihn wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 800 Franken.


Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte noch auf grobe Verletzung der Verkehrsregeln gelautet und die ausgesprochene Geldstrafe hätte 2800 Franken betragen.

Kaum war Claudia C.* von der Arbeit losgefahren, da schnitt ihr ein Alfa Romeo den Weg ab und es knallte. Mario D.* hatte nicht aufgepasst und bog aus der Bettlacher Schmittengasse nach links in die vortrittsberechtigte Grenchenstrasse ein.

Er fuhr in die Seite des Rollers, Claudia C. stürzte und verletzte sich erheblich. Sie musste am Ellbogen genäht werden, hatte Schürfwunden, Prellungen, Schmerzen in den Beinen und sie leidet bis heute an Verspannungen im Nacken – einer Art Schleudertrauma.

«Ich sah das Auto langsam die Schmittengasse herunterfahren und war sicher, dass der Fahrer anhalten wird», sagte die 59-jährige Rollerfahrerin, die als Zeugin angehört wurde. «Es ging so schnell und da knallte es.» Trotzdem scheint sie gegen den Unfallverursacher keinen Groll zu verspüren. «Nach dem Unfall hat er sich sofort um mich gekümmert», sagte das Opfer.

Nicht recht aufgepasst

Der 24-jährige Autofahrer, der noch mit dem sogenannten «Grünen L», also der provisorischen Fahrerlaubnis, unterwegs ist, bestritt nicht, dass er einen Fehler gemacht hatte. «Ich war auf dem Weg nach Hause und hatte keinen Stress. Ich habe bei der Signalisation kurz gestoppt, habe links und rechts geschaut und wollte losfahren. Da hat es geknallt.» Der Richter wollte es genauer wissen und fragte: «Sie haben nicht noch einmal nach links geschaut?» Mario D. bestätigte: «Erst als ich losfuhr, schaute ich nach links. Vielleicht habe ich etwas zu lange nach rechts geschaut.»

«Es ist nicht das erste Mal, dass Ihnen so etwas passiert», lenkte der Richter die Befragung auf den automobilistischen Leumund. «Mache Leute haben eben etwas mehr Pech. Ich war nicht abgelenkt, ich hatte keinen Stress. Aber eigentlich kann ich es mir nicht erklären.»

Der Sachverhalt war also nicht bestritten, nur die Einstufung als grobe Verletzung der Verkehrsregeln im Strafbefehl ging Rechtsanwalt Andreas Maurer zu weit. «Mein Mandant ist nicht wie ein Rowdy gefahren, er hat nur einen Fehler gemacht», sagte der Verteidiger im Plädoyer. «Er hat kurz angehalten. Hätte er aus Eile das signalisierte Vortrittsrecht missachtet, dann würde es sich um eine grobfahrlässige Unaufmerksamkeit handeln. Aber das war nicht der Fall. Es war kein rücksichtsloses Verhalten, sondern eine Unachtsamkeit.»

«Es ist ein Grenzfall», sagte Gerichtspräsident Rolf von Felten in der Urteilsbegründung. Die Missachtung des Vortrittsrechts sei ein erhebliches Verschulden, «aber zu- gunsten des Beschuldigten ist anzurechnen, dass er angehalten hat. Der Strassenverlauf nach links ist zwar übersichtlich, aber die Strasse macht einen Knick. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass er in der ersten Phase den nahenden Roller nicht gesehen hat, weil der Scheinwerfer noch nicht in seine Richtung leuchtete.»

Ausweis vorerst weg

Andererseits sei dem Beschuldigten vorzuwerfen, dass er sich auf die rechte Seite konzentriert hatte und nicht noch einmal nach links schaute, bevor er losfuhr. Der Richter stufte dieses Verhalten als «momentane Unaufmerksamkeit, keine Rücksichtslosigkeit» ein. So wurde Mario C. wegen einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Busse von 800 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Wie lange er wegen des Unfalls den Fahrausweis deponieren muss, ist noch nicht entschieden.

(Quelle: Grenchner Tagblatt,04.11.2016)
07.11.2016 | Burkhard Corinne
Publikationen
FOTO


NEWS-LINK
keiner
DOWNLOAD
keine
Datenschutz
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.