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Freitag, 29. März 2024
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REGISTERHARMONISIERUNG
Registerharmonisierung
Die nächste Volkszählung, welche im Jahr 2010 erfolgen wird, steht vor der Tür. Sie wird erstmals nicht mehr in Form einer Vollerhebung durch Volksbefragung (also Direkterhebung beim Bürger) durchgeführt, sondern als sogenannte Registerziehung erfolgen. Dazu sind die kommunalen Einwohnerregister sowie das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister miteinander zu harmonisieren. Das heisst, die Registerdaten sind miteinander abzugleichen und in dasselbe Format zu bringen. Ausserdem müssen in den Registern die gleichen Markmale erfasst und weitergeführt werden.

Gemäss Bundesverfassung, Art. 65 Statistik, wurden Vorschriften über die Harmonisierung und Führung amtlicher Register erlassen, um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten. Laut dem Registerharmonisierungsgesetz (RHG), der Registerharmonisierungsverordung (RHV) und der Verordung des Kantons Solothurn über die Harmonisierung amtlicher Register wird also von den Gemeinden verlangt, jede Person zweifelsfrei einem Haushalt und einer Wohnung zuzuordnen.

Mit den aktuell vorhandenen Informationen unserer Einwohnerdaten ist dies nicht möglich. Gemäss Auftrag durch den Gemeindepräsidenten wurde in der Gemeinde Bettlach eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, welche die Umsetzung der Harmonisierung eigenständig plant und umsetzt. Das Konzept wurde vom Gemeinderat am 16. September 2008 zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe Registerharmonisierung für die Lösung einer Selbstdeklaration mittels Erhebungsformular entschlossen. Dabei wird jede/r Eigentümer/in oder die entsprechende Verwaltung einmalig angeschrieben. Um das Ausfüllen soweit möglich zu vereinfachen, sind sämtliche Grundbuchdaten, welche uns zur Verfügung stehen auf den Formularen bereits aufgedruckt.

Sollten beim Ausfüllen des Fragebogens Unterstützung benötigen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Arbeitsgruppe
Registerharmonisierung
LINKS / WEITERE SEITEN
Bundesverwaltung, Gebäude- und Wohnungsregister
Bundesverwaltung, Statistik Schweiz
FOTO


FRAGEN & ANTWORTEN
Registerharmonisierung
ANSPRECHPARTNER
Gojnik Iwan
Stv. Projektleiter
Telefon 032 644 31 76
Mrhar Gregor
Projektleiter
Telefon 032 644 31 74
Tschanz Anita
Harmonisierung Einwohnerregister
Telefon 032 644 31 83
NEWS
keine
TERMINE
keine
DOWNLOADS
Registerharmonisierungs- gesetz (RHG)
Registerharmonisierungs- verordnung (RHV)
Verordnung über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister
Verordnung über die Harmonisierung Amtlicher Register (RegV)
ONLINE-FORMULARE
keine
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