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Freitag, 29. März 2024
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FRAGEN & ANTWORTEN
Registerharmonisierung
Kontakt
Moser Titus
Dorfstrasse 38
Postfach 116
2544 Bettlach
Telefon 032 644 31 81
Telefax 032 644 31 73
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FRAGEN & ANTWORTEN
Auf dieser Seite werden die am häufigsten gestellten Fragen (Frequently Asked Questions) angezeigt und beantwortet.
Angewählte Frage & Antwort
Was heisst Registerharmonisierung?

Registerharmonisierung bezeichnet den Vorgang, die amtlichen Personenregister in der Schweiz für administrative Zwecke und die Gewinnung statistischer Daten zu vereinheitlichen. Im Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, teilweise in Kraft seit dem 1.11.2006, ausser Artikel zur Versichertennummer) werden die Merkmale aufgeführt, welche harmonisiert werden müssen.

Vergleichbare, harmonisierte Datensätze ermöglichen eine registerbasierte Volkszählung mit weniger Erhebungsaufwand für alle Beteiligten sowie den administrativen Austausch von einheitlichen Daten-sätzen, beispielsweise bei Umzugsmeldungen.

Die Registerharmonisierung stützt sich auf Artikel 65 Absatz 2 der Bundesverfassung, welche dem Bund die Kompetenz gibt, Vorschriften zur Harmonisierung und Führung amtlicher Register zu erlassen.
Fragen
Aufgrund welcher Gesetze ist die Registerharmoniserung umzusetzten?
Beim ausfüllen bereiten mir einige Punkte Schwierigkeiten. An wen kann ich mich wenden?
Braucht es auf dem Fragebogen tatsächlich soviel Informationen?
Für was muss der Fragebogen ausgefüllt werden?
Muss der Fragebogen bei der nächsten Volkszählung wieder ausgefüllt werden?
Muss ich den Fragebogen zwingend ausfüllen?
Was heisst Registerharmonisierung?
Was ist das Ziel der Harmonisierung?
Wohin muss ich den ausgefüllten Fragebogen retournieren?
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